Wird die Ausstellung bewacht?
Eine allgemeine Bewachung der Ausstellungsfläche, der Zugänge und Aufzüge während der Laufzeit der Veranstaltung sowie während der Auf- und Abbauzeiten findet nicht statt. Es wird daher empfohlen keine Wertgegenstände wie Laptops, Tablets, Smartphones, Taschen usw. unbeaufsichtigt an den Ständen zu lassen. Die Versicherung des Standes und der Exponate während des Auf- und Abbaus, den Ausstellungszeiten sowie außerhalb der Öffnungszeiten der Ausstellung obliegt dem Aussteller, der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Feuer-, Leitungswasser- und Witterungsschäden, Einbruch und Diebstahl.