Wozu berechtigt ein Aussteller-Ausweis?
Aussteller haben bereits vor der offiziellen Öffnungszeit Zugang zur Ausstellung.
Die Aussteller-Ausweise berechtigen auch zum Besuch der Tagung und beinhalten Mittagessen und Getränke.
Aussteller haben bereits vor der offiziellen Öffnungszeit Zugang zur Ausstellung.
Die Aussteller-Ausweise berechtigen auch zum Besuch der Tagung und beinhalten Mittagessen und Getränke.